Warum ist Unterversicherung ein Problem?
Vielleicht haben Sie schon einmal den Satz gehört: "Ich bin auf einem Teil meines Schadens sitzen geblieben." Oft passiert das, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert der Anlage. Dann wird nur ein Teil des Schadens ersetzt – ein Szenario, das viele vermeiden möchten.
Versicherungssumme vs. Versicherungswert – der Unterschied
Die Versicherungssumme ist der Betrag, der bei Vertragsabschluss festgelegt wird. Der Versicherungswert hingegen entspricht dem tatsächlichen Wert Ihrer Photovoltaikanlage im Schadensfall. Preissteigerungen oder Erweiterungen der Anlage können dazu führen, dass der Versicherungswert über die ursprüngliche Versicherungssumme hinauswächst – und so eine Unterversicherung entsteht.
Schadenersatzverhältnis bei Unterversicherung
Ein Beispiel: Beträgt die Versicherungssumme 50.000 Euro, während der aktuelle Versicherungswert bei 100.000 Euro liegt, ersetzt die Versicherung nur 50 % eines Schadens. Bei einem Schaden von 20.000 Euro würden demnach lediglich 10.000 Euro erstattet werden.
Schutz durch den Unterversicherungsverzicht
Wenn man eine Versicherung auf „Erstes Risiko“ vereinbart hat, gilt die Regelung des Einwandes der Unterversicherung nicht. Bei einer Erst-Risiko-Versicherung wird der Schaden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme in voller Höhe ersetzt, unabhängig vom tatsächlichen Wert des versicherten Objekts. Konkret bedeutet das, dass im Schadenfall die Erst-Risiko-Versicherung den vollen Betrag bis zur Versicherungssumme leistet. So findet sich dies auch in den Versicherungsbedingungen der Oberösterreichische im Tarif Klima Pro© wieder (AEED2023 §10*). Der Einwand auf Unterversicherung erfolgt nicht, wenn die Versicherung auf „Erstes Risiko“ vereinbart ist.
Erklären wir kurz was unter „Erstes Risiko“ zu verstehen ist. Bei der Erstrisikoversicherung wird ein versicherter Schaden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ohne Rücksicht auf einen eventuell messbaren Versicherungswert ersetzt. Eine über die Versicherungssumme hinausgehende Leistungspflicht (zweites Risiko) besteht nicht. Vorteil der Erstrisikoversicherung liegt in der einfachen Schadenregulierung, da ohne Prüfung auf Unterversicherung nur die tatsächliche Schadenhöhe ermittelt werden muss, nicht aber der Versicherungswert der unbeschädigten Sachen.
Spezieller Unterversicherungsschutz im Tarif Klima Pro©
Der Tarif Klima pro© der Oberösterreichischen bietet einen Unterversicherungsverzicht, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Die Versicherungssumme entspricht dem ursprünglichen Kaufpreis inklusive Montagekosten und ist durch eine Rechnung nachweisbar.
- Wertanpassungen nach Baupreisindex und Tariflohnindex wurden akzeptiert.
- Erweiterungen der Anlage wurden innerhalb von drei Monaten im neuen Versicherungsjahr gemeldet.
Bei Nichteinhaltung einer dieser Bedingungen entfällt der Unterversicherungsverzicht.
Ihr nächster Schritt
Informieren Sie Ihren Versicherungsmakler rechtzeitig über Änderungen an Ihrer Anlage, um optimal abgesichert zu sein.
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