Anders als Photovoltaikanlagen auf Dächern oder an Hauswänden brauchen Anlagen auf Freiflächen zusätzliche Flächen in Natur, Umwelt oder von der Landwirtschaft. Natürlich lässt der Gesetzgeber solche Anlagen auf ökologisch wertvollen Flächen oder ertragreichen Äckern nicht unbegrenzt zu. Dennoch bleibt es Fakt, dass sich im Vergleich zum Anbau vom Energiepflanzen mit aufgeständerten Solarmodulen deutlich mehr Energie erzeugen lässt.
Mehr Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Deutschland
Ein paar Zahlen aus der Statistik vorab. Ende 2021 waren in Deutschland auf etwa 32.000 Hektar Photovoltaik-Freiflächenanlagen installiert. Rund ein Drittel davon war auf sogenannten Konversionsflächen installiert. Dazu gehören ehemalige Deponien oder auch frühere Militärflächen. Ebenso rund ein Drittel dieser Freiflächenanlagen wurden auf Ackerflächen montiert. Dazu gehören auch Randstreifen von Verkehrswegen. Insgesamt sind aber aktuell nur zirka 0,07 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Fläche Deutschlands damit bebaut.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gibt als Ausbauziel für PV-Anlagen eine Leistung von zirka 215 Gigawatt vor. Das würde bedeuten, dass die Leistung sich gegenüber heute fast verdreifachen muss. Nach Schätzungen des Umweltbundesamtes geht man davon aus, dass zusätzlich zu den bereits mit Photovoltaik-Freiflächenanlagen belegten 32.000 Hektar noch einmal 63.000 Hektar mit solchen Anlagen bestückt werden müssen. Damit steigt die Gesamtfläche der ausschließlich landwirtschaftlich genutzten Flächen für die Energieerzeugung auf rund 95.000 Hektar beziehungsweise auf 0,3 Prozent der Gesamtfläche Deutschlands.
Das EEG steuert den Zubau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen
Der Gesetzgeber definiert Photovoltaik-Freiflächenanlagen als solchen, wenn diese nicht auf, an oder in einem Gebäude oder sonstigen bauliche Anlagen angebracht sind. Das EEG in der Version von 2004 hat die geförderten Flächenkategorien in verschiedenen Novellen geändert und bezieht jetzt nach Angaben des Umweltbundesamtes (EEG 2023 gemäß §37) folgende ein:
- Flächen im Bereich von bestimmten Bebauungsplänen;
- Flächen für die bestimmte Planfeststellungs- oder immissionsschutzrechtliche Verfahren durchgeführt wurden (z. B. Abfallbeseitigungsanlagen),
- Flächen innerhalb eines 500 Meter-Streifens entlang von Autobahnen und bestimmten Schienenwegen,
- auf Acker- und Grünlandflächen in sogenannten benachteiligten Gebieten.
Hervorzuheben ist, dass sowohl für geförderte als auch ungeförderte Photovoltaikanlagen gilt, „dass die erzeugten Strommengen nicht unbegrenzt im Strommarkt gewinnbringend integriert werden können. Somit sind der photovoltaischen Stromerzeugung auch bereits ökonomische Grenzen gesetzt, die einem unbegrenzten Anstieg der Flächeninanspruchnahme entgegenstehen“, hebt das Umweltbundesamt hervor.
Der Aufbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen
Der Aufbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist relativ simpel. Er besteht schlicht aus einer Vielzahl vernetzter Solarmodule, welche ebenerdig per Ständerkonstruktionen auf einer Freifläche installiert sind. Hierfür werden die Module auf Ständerkonstruktionen oder Masten befestigt, die je nach Standort und weiteren Nutzungskriterien mehrere Meter hoch sein können. Dazu kommen die entsprechenden Wechselrichter, Sicherungs- und Trafoeinrichtungen.
Von einem Hektar Photovoltaik-Freiflächenanlagen können je nach Lage Leistungen von 400.000 bis 500.000 Kilowattstunden Strom erwartet werde. Die Kosten für so eine Ein-Hektaranlage liegen ungefähr bei einer halben Million Euro. Je größer die Anlage ist, desto niedriger sind die Kosten pro kWh. Über die Oberösterreichische Versicherung können Kundinnen und Kunden ebenso wie Eigentümergemeinschaften nach erfolgreicher Risikoprüfung PV-Anlagen als Bodenanlagen bis 10 Millionen Euro versichern. Wenden Sie sich dazu an einen Versicherungsmakler Ihres Vertrauens oder kommen Sie auch direkt auf uns zu.
Versicherung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen
Photovoltaik-Freiflächenanlagen oder auch die Versicherung von Solarparks sind über die Oberösterreichisch Versicherung, als Solar-Spezialversicherer, bis zu einer Versicherungssumme von 10 Millionen Euro nach erfolgreicher Risikoprüfung möglich. Nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf, damit wir die Bestandteile der notwendigen Risikoprüfung und der dafür zu erfassenden Risikomerkmale besprechen können.
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