Photovoltaik

Solarspitzengesetz 2025: Was Betreiber von Photovoltaikanlagen in Deutschland jetzt wissen müssen

Die zunehmende Nutzung von Photovoltaikanlagen führt an sonnigen Tagen zu einem Überangebot an Solarstrom. Um Netzstabilität zu gewährleisten und Überschussproduktionen zu vermeiden, wurde das neue Solarspitzengesetz eingeführt. In diesem Beitrag erfahren Betreiber von PV-Anlagen, welche Auswirkungen das Gesetz auf die Einspeisevergütung und den Betrieb ihrer Anlagen hat.

Hintergrund: Warum das Solarspitzengesetz notwendig ist

Das Solarspitzengesetz wurde am 14. Februar 2025 vom Bundesrat verabschiedet und bringt grundlegende Veränderungen für die Einspeisung von Solarstrom mit sich. Bisher regelte das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Vergütung pro Kilowattstunde, um den Ausbau erneuerbarer Energien finanziell attraktiv zu gestalten.

Allerdings sorgte der rasante Ausbau von PV-Anlagen für Herausforderungen auf dem Strommarkt: An sonnigen Tagen kam es zu Überschüssen, die den Strompreis ins Negative drückten, während an bewölkten Tagen nicht genug Solarstrom verfügbar war.

Die wichtigsten Neuerungen des Solarspitzengesetzes

Das Gesetz passt die Einspeisevergütung an die Marktbedingungen an und sorgt für eine flexiblere Vergütungsstruktur:

  • Keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen: Betreiber erhalten in diesen Phasen keine Vergütung, verlieren diese jedoch nicht. Sie wird an das Ende des 2-jährigen Förderzeitraums angehängt.
  • Begrenzung der Einspeisung: Anlagen mit einer Spitzenleistung von 7 kWp oder mehr dürfen maximal 60 % ihrer Nennleistung ins Netz einspeisen, um Netzüberlastungen zu vermeiden.
  • Erleichterte Direktvermarktung: Betreiber von PV-Anlagen unter 100 kWp können ihren Solarstrom einfacher direkt verkaufen, selbst wenn sie keine eigene PV-Anlage besitzen.

Was bedeutet das für Betreiber von Photovoltaikanlagen?

  • Bestandsanlagen bleiben von den neuen Regelungen unberührt und erhalten weiterhin ihre Einspeisevergütung.
  • Neue PV-Anlagen erhalten keine Vergütung mehr, wenn die Strompreise negativ sind.
  • PV-Anlagen über 7 kWp benötigen ein Messsystem und einen Steuerkasten.
  • PV-Anlagen unter 100 kWp ohne intelligente Messsysteme unterliegen einer Einspeisebegrenzung von 60 %.

Batteriespeicher werden noch attraktiver

Die neuen Regelungen machen Batteriespeicher für PV-Anlagenbetreiber wirtschaftlich noch interessanter. Während Phasen negativer Strompreise kann überschüssiger Strom gespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt genutzt oder zu höheren Marktpreisen eingespeist werden. Betreiber, die eine Direktvermarktung nutzen, profitieren zusätzlich davon, dass sie den Strom bei niedrigen Preisen speichern und zu Hochpreiszeiten verkaufen können.

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