Photovoltaik

Aktuelle Urteile zu PV-Anlagen-Streitigkeiten

Als Spezialist für Photovoltaikanlagen befassen wir uns nicht nur mit neuen Trends bei Modulen und Akkumulatoren. Auch aktuelle Urteile rund um diese Art der alternativen Energiegewinnung finden unsere Aufmerksamkeit. Auf drei interessante Urteile möchten wir für unsere Kunden hier näher eingehen.

Bei der Montage einer neuen Solaranlage oder deren Ersatz gilt es außer den technischen Details auch weitere Themen zu beachten, wie das Landgericht Frankenthal in einem Urteil vom 12.08.2022(9 O 67/21) feststellte. Die 9. Zivilkammer dieses Landgerichtes hatte die Einrichter dazu verurteilt, dass die neue PV-Anlage auf dem Dach des Wohnhauses verändert werden muss, damit die Nachbarn davon keine wesentlichen Blendwirkungen ertragen müssen. Das Landgericht wies die Angeklagte darauf hin, dass Photovoltaikanlagen auf Hausdächern nicht zwingend mit solchen Blendeffekten verbunden sein müssen, da es auch Module mit reflektionsarmen Oberflächen gibt. Es sei Nachbarn auch nicht zuzumuten, dass in den jeweiligen Zeiträumen (April bis September) Einschränkungen in der Wohnung oder Terrasse hinzunehmen sind.

Kein Anspruch auf Zustimmung zur Errichtung eines Balkonkraftwerks

Das Amtsgericht Konstanz musste sich mit der gewünschten Zustimmung der Eigentümer einer Wohnung mit dem Wunsch der Mieter zur Errichtung eines Balkonkraftwerks befassen. Das Modul in der üblichen Größe von 168cm x 100cm war schwarz und an einen Wechselrichter angeschlossen. Die zuständige Eigentümerversammlung lehnte das Ansinnen ab und faste den Beschluss, dass das Balkonkraftwerk zu entfernen sei. Das Gericht entschied gegen die Kläger. Die Mini-PV-Anlage wurde somit nicht genehmigt. 

Entscheidend für das Urteil war nicht allein die optische Beeinträchtigung des Gebäudes oder der Wohnanlage, sondern eine erheblich wahrnehmbare Beeinträchtigung. Dementsprechend sollten sich Mieter vor dem Kauf und der Installation eines Balkonkraftwerkes genau erkundigen, ob diese vom Vermieter bzw. Eigentümer genehmigt wird. Dazu ist auch ein Urteil des Amtsgerichts Stuttgart vom 30.03.2023 unter 37 C 2283/20 zu beachten, in dem auf die baurechtliche Zulässigkeit, leichte Rückbaubarkeit und fachmännische Installation als Grundlage für eine Zustimmung zum Balkonkraftwerk hingewiesen wird.

Trotz dieses Urteils gibt es Hoffnung für alle Mieter, die am Balkonkraftwerk installieren wollen. Wohneigentümern und Mietern wurde die Installation von Balkonkraftwerken erleichtert. Das geht aus Angaben des Bundestags hervor, welcher Änderungen im Miet- und Wohneigentümerrecht im Juli 2024 beschlossen hatte. Damit werden Module, die Solarstrom erzeugen, in den Katalog baulicher Veränderungen aufgenommen, die die Bewohner einfach durchführen dürfen. Eigentümer oder Vermieter müssen demnach in vielen Fällen nicht mehr zustimmen. Der Anbau der Steckersolargeräte kann nicht mehr ohne triftigen Grund verweigert werden, berichtete unter anderen rbb24.de.

PV-Anlagen und Rückschnitt von “störenden“ Bäumen

Die Wirksamkeit von Photovoltaikanlagen kann durch Bäume deutlich beeinflusst werden, wenn diese die direkte Sonneneinstrahlung auf die PV-Module verhindern. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf befasste sich in einem Urteil vom 27.12.2023 (9 K 7173/22) mit einem Fall, in dem der Eigentümer einer Doppelhaushälfte auf dem Dach eine Solaranlage installieren wollte, aber zwei hohe und über 50 Jahre alte Platanen die Solaranlage verschatteten. In der Klage auf Rückschnitt der Bäume führte der Grundstückseigentümer an, dass durch die Bäume ein effizienter Betrieb der Solaranlage nicht ermöglichen. Auch hier entschied das Gericht gegen den Kläger. Es besteht kein Anspruch auf Rückschnitt der Bäume. Deshalb muss potentiellen Eigentümern von PV-Anlagen klar sein, dass die Montage von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien nicht automatisch Vorrang gegenüber gleichrangigen Interessen haben

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Zwei wichtige Hinweise zum Schluss: 

  1. Beachten Sie bitte, dass der Gesetzgeber zur Installation von Balkonkraftwerken im Juli 2024 Vereinfachungen ermöglicht hat. Das Solarpaket der Bundesregierung vereinfacht den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen und beschleunigt den Ausbau der Solarenergie. Der Bundestag hat eine weitere Vereinfachung im Wohneigentums- und Mietrecht verabschiedet.
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